Strafrecht · Bundesgerichtshof

EncroChat-Daten bei Cannabis-Handel trotz Gesetzesänderung verwertbar

Für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung kommt es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Datenanforderung an.

Entscheidung
Aktenzeichen
5 StR 528/24
Veröffentlicht
Lesedauer
ca. 4 Minuten

Kernaussage

Das Wichtigste in Kürze

Eine spätere mildere Bewertung von Cannabisdelikten macht EncroChat-Daten nicht unverwertbar, wenn ihre Übermittlung nach damaligem Recht rechtmäßig war.

Sachstand

Was hat das Gericht entschieden?

Der Bundesgerichtshof hob einen Freispruch auf. Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der europäischen Datenübermittlung war die Rechtslage bei der Anforderung im Jahr 2020.

Praktische Bedeutung

Was kann das für Betroffene bedeuten?

Zu prüfen sind Zeitpunkt und Grundlage der Übermittlung, damaliger Tatverdacht und unionsrechtliche Vorgaben. Milderes materielles Recht führt nicht automatisch zum Verwertungsverbot.

Anwaltliche Einordnung

Worauf es im Einzelfall ankommt

Neben der abstrakten Zulässigkeit bleiben Datensatz, Nutzerzuordnung und konkrete Kommunikation Gegenstand der Beweiswürdigung.

Keine Rechtsberatung im Einzelfall

Die Darstellung fasst eine veröffentlichte Entscheidung allgemein zusammen. Ob sie auf einen konkreten Sachverhalt übertragbar ist, muss gesondert geprüft werden – insbesondere bei laufenden Fristen.

Transparenz

Amtliche Quelle

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30. Januar 2025, Aktenzeichen 5 StR 528/24.

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SZ
Allein inhaltlich verantwortlichRechtsanwalt Salim Zaizaa

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