Erweiterter Umgang führt nicht automatisch zu geteilter Barunterhaltspflicht
Auch bei umfangreichem Umgang bleibt es grundsätzlich beim Residenzmodell, solange die Betreuung nicht annähernd hälftig aufgeteilt ist.
Urteile · Beschlüsse · Einordnung
Was hat ein Gericht entschieden – und was kann das in der Praxis bedeuten? Hier ordnen wir ausgewählte neue Entscheidungen ein, mit Aktenzeichen und direktem Link zur amtlichen Quelle.
Eine geringfügig zu hoch angegebene Zahl der Entlassungen führte im entschiedenen Fall nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
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Kirchliche Arbeitgeber müssen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ohne Einschränkung beachten.
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Klausel zur Anwendung deutschen Rechts unterliegt der Transparenzkontrolle.
Bei hälftiger Betreuung können grundsätzlich beide Eltern betreuungsbedingte Unterhaltsansprüche haben.
Ist die Entziehung der Sorge nicht mehr Verfahrensgegenstand, kann die Beschwerde gegen die bloße Auswahl des Vormunds unzulässig sein.
Das Bundesverfassungsgericht hält § 21 Versammlungsgesetz für verfassungsgemäß und bestätigt Grenzen blockierender Gegendemonstrationen.
Das Bundesverfassungsgericht sah in der angegriffenen Verwertung übermittelter ANOM-Daten keine hinreichend dargelegte Grundrechtsverletzung.
Trotz unzulässiger Beschwerde betonte das Bundesverfassungsgericht das hohe Gewicht von Mandatsgeheimnissen und Daten unbeteiligter Dritter.
Für die Unwirksamkeit braucht es neben objektiver Benachteiligung regelmäßig Umstände, die auf einseitige Dominanz schließen lassen.
Ansprüche, die nach früherer Rechtslage nicht gerichtlich geltend gemacht werden durften, werden durch die spätere Änderung nicht rückwirkend einklagbar.
Eine Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verletzte das Bestimmtheitsgebot, weil der Schaden nicht ausreichend beschrieben war.
Für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung kommt es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Datenanforderung an.
Der Bundesgerichtshof bestätigte grundsätzlich die Nutzung international übermittelter ANOM-Daten in deutschen Strafverfahren.
Redaktioneller Grundsatz
Jeder Beitrag verweist auf die veröffentlichte Gerichtsentscheidung oder Pressemitteilung. Die rechtliche Einordnung ist einer der beiden eigenständigen Kanzleien und der jeweils verantwortlichen Person zugeordnet.
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