Strafrecht · Bundesverfassungsgericht

Erpressung: Vermögensnachteil muss konkret festgestellt werden

Eine Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verletzte das Bestimmtheitsgebot, weil der Schaden nicht ausreichend beschrieben war.

Entscheidung
Aktenzeichen
2 BvR 1974/22
Veröffentlicht
Lesedauer
ca. 4 Minuten

Kernaussage

Das Wichtigste in Kürze

Für ein Erpressungsdelikt müssen Vermögensnachteil und darauf gerichteter Tatentschluss konkret festgestellt werden. Eine abstrakte Beeinträchtigung reicht nicht.

Sachstand

Was hat das Gericht entschieden?

Nach einer gewaltsam erzwungenen Erklärung zur Übertragung eines Tattoostudios fehlten tragfähige Feststellungen zum wirtschaftlichen Wert der Rechte und zu den Vorstellungen des Angeklagten.

Praktische Bedeutung

Was kann das für Betroffene bedeuten?

Das Tatgericht muss den wirtschaftlichen Nachteil nachvollziehbar beschreiben und möglichst beziffern. Auch beim Versuch zählt die Vorstellung des Beschuldigten.

Anwaltliche Einordnung

Worauf es im Einzelfall ankommt

Gerade bei Unternehmen, Nutzungsrechten oder Zukunftserwartungen darf ein Vermögensschaden nicht lediglich behauptet werden.

Keine Rechtsberatung im Einzelfall

Die Darstellung fasst eine veröffentlichte Entscheidung allgemein zusammen. Ob sie auf einen konkreten Sachverhalt übertragbar ist, muss gesondert geprüft werden – insbesondere bei laufenden Fristen.

Transparenz

Amtliche Quelle

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 9. April 2025, Aktenzeichen 2 BvR 1974/22.

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SZ
Allein inhaltlich verantwortlichRechtsanwalt Salim Zaizaa

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