Sachstand
Was hat das Gericht entschieden?
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass im paritätischen Wechselmodell grundsätzlich beide Eltern eine Erwerbsobliegenheit im Umfang einer halben Vollzeittätigkeit trifft. Wechselseitige Ansprüche sind miteinander zu verrechnen.
Praktische Bedeutung
Was kann das für Betroffene bedeuten?
Zu prüfen sind hypothetisches Einkommen ohne Betreuung, tatsächliche Betreuungsanteile, Kindesunterhalt, Krankenversicherung und mögliche überobligatorische Einkünfte.
Anwaltliche Einordnung
Worauf es im Einzelfall ankommt
Weil auf beiden Seiten Ansprüche entstehen können, ist eine transparente Gegenüberstellung der Erwerbsbiografien und Betreuungsleistungen besonders wichtig.
Die Darstellung fasst eine veröffentlichte Entscheidung allgemein zusammen. Ob sie auf einen konkreten Sachverhalt übertragbar ist, muss gesondert geprüft werden – insbesondere bei laufenden Fristen.
Transparenz
Amtliche Quelle
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18. März 2026, Aktenzeichen XII ZB 227/25.
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