Erste Einordnung

Worauf es zunächst ankommt

Im Strafverfahren können frühe Entscheidungen den weiteren Verlauf prägen. Beschuldigte haben ein Schweigerecht und sollten den Tatvorwurf zunächst verlässlich klären.

Wichtiger Hinweis

Diese Übersicht bietet allgemeine Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Falls, insbesondere nicht bei laufenden Fristen.

Wann Unterstützung sinnvoll sein kann

Typische Anliegen im Strafrecht

  • Polizeiliche Vorladung und Anhörungsbogen

  • Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft

  • Strafbefehl, Anklage und Hauptverhandlung

  • Vertretung von Beschuldigten und Verletzten

Praktische Vorbereitung

Vier sinnvolle nächste Schritte

  1. 01

    Ruhe bewahren und keine spontane Einlassung abgeben

  2. 02

    Schreiben, Aktenzeichen und Fristen sichern

  3. 03

    Bei Maßnahmen keine körperliche Gegenwehr leisten

  4. 04

    Verteidigung und Akteneinsicht frühzeitig prüfen

Gut vorbereitet

Diese Unterlagen sind häufig hilfreich

  • Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl oder Anklageschrift

  • Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeverzeichnis

  • Aktenzeichen, Zustellungsumschläge und bekannte Fristen

  • Eine nur für die Verteidigung bestimmte sachliche Chronologie

Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Originale sollten nur nach Abstimmung aus der Hand gegeben werden.

Fristen und akute Situationen

Wann Sie zeitnah handeln sollten

  • !

    Festnahme, Untersuchungshaft oder Durchsuchung findet statt

  • !

    Ein Strafbefehl wurde zugestellt

  • !

    Eine Vernehmung oder Hauptverhandlung steht kurzfristig an

  • !

    Fahrerlaubnis, Beruf oder Aufenthaltsstatus können betroffen sein

Praktische Vorsicht

Häufige Fehler vermeiden

  • ×

    Ohne Aktenkenntnis eine spontane Aussage machen

  • ×

    In eine freiwillige Durchsicht von Geräten ungeprüft einwilligen

  • ×

    Nachrichten oder andere mögliche Beweismittel löschen

  • ×

    Den Tatvorwurf mit Zeuginnen, Zeugen oder Mitbeschuldigten abstimmen

Strafrecht

Polizeiliche Vorladung

Beschuldigte müssen einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Vor einer Aussage kann es sinnvoll sein, den Akteninhalt zu kennen und die Verteidigungsstrategie abzustimmen.

Strafrecht

Durchsuchung

Bei einer Durchsuchung sollte der Beschluss geprüft und der Ablauf dokumentiert werden. Betroffene müssen keine Angaben zur Sache machen und sollten Beschlagnahmen nachvollziehbar festhalten lassen.

Strafrecht

Strafbefehl

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein vollständiger oder beschränkter Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Strafrecht

Anklage und Hauptverhandlung

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage. Eine Verteidigungsstrategie berücksichtigt Akteninhalt, Beweislage, persönliche Folgen und das Ziel des Mandats; sie kann deshalb erst nach sorgfältiger Prüfung festgelegt werden.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Darf ich als Beschuldigter schweigen?+

Ja. Aus dem Schweigen dürfen grundsätzlich keine nachteiligen Schlüsse auf die Schuld gezogen werden.

Wie lange läuft die Einspruchsfrist beim Strafbefehl?+

Regelmäßig zwei Wochen ab Zustellung. Wegen der kurzen Frist sollte der Zugangstag dokumentiert werden.

Muss ich zu einer polizeilichen Beschuldigtenvorladung erscheinen?+

Einer Vorladung allein durch die Polizei müssen Beschuldigte grundsätzlich nicht folgen. Anders kann die Lage bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht sein; das Schreiben sollte deshalb genau geprüft werden.

SZ
Allein inhaltlich verantwortlichRechtsanwalt Salim Zaizaa

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